Beschlussvorlage - A 66/209/2009

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gem. § 58 Abs. 7 GO NRW sind die Beschlüsse der Ausschüsse in eine Niederschrift  aufzunehmen. Die Schriftführer sind gem. § 52 Abs. 1 GO NRW vom jeweiligen Ausschuss zu bestellen.

Als Schriftführer für den Bau- und Betriebsausschuss werden, und zwar bis auf weiteres, folgende Personen vorgeschlagen:

1.                 Stadtoberverwaltungsrat Norbert Banritzer

2.                 Stadtamtsrat Hans-Adam Jansen

3.                 Stadtamtsrat Georg Scherm

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

„Der Bau- und Betriebssausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO NRW folgende Personen bis auf weiteres zu Schriftführern für seine Sitzungen:

 

1.                  Stadtoberverwaltungsrat Norbert Banritzer

2.            Stadtamtsrat Hans-Adam Jansen

3.            Stadtamtsrat Georg Scherm“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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