Beschlussvorlage - A 80/056/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO sind die Niederschriften vom/von der Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Es wird empfohlen, die bisherigen Schriftführerinnen

 

1.      Frau Nicole Stoffels,

2.      Frau Sandra Schürger

 

als Schriftführerinnen für die Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung , und zwar bis auf weiteres, zu bestellen.

 

Reduzieren

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung bestellt bis auf weiteres

 

1.      Frau Nicole Stoffels,

2.      Frau Sandra Schürger

 

zu Schriftführerinnen für die Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Loading...