Beschlussvorlage - A 10/116/2009

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 14 Buchst. c) der Satzung der Hermann-Josef-Stiftung nehmen zwei Vertreter des Rates der Stadt Erkelenz an den Sitzungen des Kuratoriums beratend teil. Bisher waren als Vertreter Ratsherr Steingießer und Ratsherr Mathissen, H. hierfür benannt.

 

Der Bürgermeister ist gemäß § 6 Abs. 1  Buchst. a) der Stiftungssatzung Vorsitzender dieses Gremiums.

 

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer.

 

Hierzu liegen Besetzungslisten vor.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Bei der Abstimmung über die Wahl der zwei Mitglieder für das Kuratorium der Hermann-Josef-Stiftung entfallen auf die Vorschlagsliste der

 

FRAKTION/LISTE

STIMMEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren

Hare-Niemeyer entfallen auf den Wahlvorschlag der

 

FRAKTION/LISTE

SITZ/E

STELLV. SITZE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Danach sind folgende Personen aus den Wahlvorschlägen zu Mitgliedern gewählt:

 

MITGLIED

 

 

.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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