Beschlussvorlage - A 10/113/2009

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz wird in der Gesellschafterversammlung der KulturGmbH vertreten von 9 Mitgliedern des Rates und dem jeweiligen Bürgermeister als Vorsitzenden. Bisher wurde die Stadt Erkelenz von Ratsherrn Krahe, Ratsherrn Steingießer, Ratsherrn Merkens, Ratsherrn Muckel, Ratsfrau Schaaf, Ratsfrau Wolters, Ratsherrn Fellmin, Ratsherrn Littfinski und Ratsherrn Dederichs vertreten. Der jeweilige Kämmerer der Stadt Erkelenz, zurzeit Kämmerer Grün, ist beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.

 

In der Sitzung des Rates am 20.12.2006 wurde folgender Beschluss gefasst:

 

„Geschäftsführer der KulturGmbH der Stadt Erkelenz wird der jeweilige Kulturdezernent der Stadt Erkelenz. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 10 Personen. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der jeweilige Kämmerer der Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.“

 

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer bezogen auf 9 Sitze.

 

Hierzu liegen Besetzungslisten der Fraktionen vor.

 

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Bei der Abstimmung über die Wahl der Mitglieder zu der Gesellschafterversammlung entfallen auf die Vorschlagsliste der

 

FRAKTION/LISTE

STIMMEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren

Hare-Niemeyer entfallen auf den Wahlvorschlag der

 

FRAKTION/LISTE

SITZ/E

STELLV. SITZE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Danach sind folgende Personen aus den Wahlvorschlägen zu stimmberechtigten Mitgliedern gewählt:

 

01.

Bürgermeister Jansen

02.

 

03.

 

04.

 

05.

 

06.

 

07.

 

08.

 

09.

 

10.

 

 

Der Kämmerer der Stadt Erkelenz, Herr Joseph Grün, ist als beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung gewählt.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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