Beschlussvorlage - A 10/107/2009

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz entsendet in den Verwaltungsrat zwei Vertreter. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazu zählen. Der zweite Vertreter ist nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer zu wählen.

 

Es liegt ein Besetzungsvorschlag vor, zur Vertreterin der Stadt Erkelenz Ratsfrau Kerstin Schaaf und als persönlichen Stellvertreter Ratsherrn Hans Paffen zu bestellen.

 

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Zum Vertreter der Stadt Erkelenz in den Verwaltungsrat der Kreissparkasse Heinsberg wird

 

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und als persönlicher Stellvertreter

 

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bestellt.“

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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