Beschlussvorlage - A 10/100/2009
Grunddaten
- Betreff:
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Bildung des Hauptausschusses und Wahlen hierzu
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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28.10.2009
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Tatbestand
Tatbestand:
Gemäß § 57 Abs. 2 GO NW ist ein Hauptausschuss zu bilden, der nach der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz auch die Aufgaben des Finanzausschusses wahrnimmt. In der vergangenen Legislaturperiode bestand der Hauptausschuss aus 14 Mitgliedern zuzüglich des Bürgermeisters als Vorsitzenden.
Gemäß § 58 Abs. 3 GO NW können dem Hauptausschuss nur Ratsmitglieder angehören. Den Vorsitz im Hauptausschuss führt der Bürgermeister. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.
