Beschlussvorlage - A 10/100/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 57 Abs. 2 GO NW ist ein Hauptausschuss zu bilden, der nach der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz auch die Aufgaben des Finanzausschusses wahrnimmt. In der vergangenen Legislaturperiode bestand der Hauptausschuss aus 14 Mitgliedern zuzüglich des Bürgermeisters als Vorsitzenden.

 

Gemäß § 58 Abs. 3 GO NW können dem Hauptausschuss nur Ratsmitglieder angehören. Den Vorsitz im Hauptausschuss führt der Bürgermeister. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.

 

Reduzieren

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Der Hauptausschuss besteht aus .......... Ratsmitgliedern. Der Bürgermeister führt den Vorsitz.“

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Loading...