Beschlussvorlage - A 10/099/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erkelenz zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07. November 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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28.10.2009
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Tatbestand
Tatbestand:
Mit Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BürgerentscheidDVO) vom 05. August 2009 hat der Gesetzgeber Änderungen der Durchführungsverordnung beschlossen und in Kraft gesetzt.
Für die aktuelle Satzung der Stadt Erkelenz zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07. November 2008 ergeben sich dadurch die nachfolgend tabellarisch aufgeführten Änderungsnotwendigkeiten.
Synoptische Darstellung:
Fundstelle in der
Satzung |
Bisherige Fassung
der Satzung |
Neue Fassung der
Satzung |
§ 1 Geltungsbereich |
„Diese Satzung gilt
für die Durchführung von Bürgerentscheiden ausschließlich per Briefabstimmung
im Gebiet der Stadt Erkelenz (Abstimmungsgebiet).“ |
„Diese Satzung gilt
für die Durchführung von Bürgerentscheiden sowie von Ratsbürgerentscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 2 der
Gemeindeordnung NRW ausschließlich per Briefabstimmung im Gebiet der
Stadt Erkelenz (Abstimmungsgebiet).“ |
§ 7 Absatz 1 Benachrichtigung der
Abstimmungsberechtigten / Bekanntmachung |
„Spätestens am Tag
vor Beginn der Einsichtsfrist in das Abstimmungsverzeichnis benachrichtigt
der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin jeden Abstimmberechtigten bzw. jede
Abstimmberechtigte, der bzw. die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen
ist.“ |
„Spätestens am Tag
bevor das Abstimmungsverzeichnis zur Einsichtnahme bereitgehalten wird,
benachrichtigt der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin die
Stimmberechtigten, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, über
den Gegenstand des Bürgerentscheids, die Regeln für die Teilnahme an der
Abstimmung sowie den Abstimmtag.“ |
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„Die 1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erkelenz zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07. November 2008 wird hiermit beschlossen.
Die Änderungssatzung beinhaltet folgende Änderungen:
1. Der bisherige § 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden sowie von Ratsbürgerentscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW ausschließlich per Briefabstimmung im Gebiet der Stadt Erkelenz (Abstimmungsgebiet).“
2. Der bisherige § 7 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Spätestens am Tag bevor das Abstimmungsverzeichnis zur Einsichtnahme bereitgehalten wird, benachrichtigt der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin die Stimmberechtigten, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, über den Gegenstand des Bürgerentscheids, die Regeln für die Teilnahme an der Abstimmung sowie den Abstimmtag.“
3. Die Änderungen der 1. Änderungssatzung treten am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“
