Beschlussvorlage - A 10/098/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Vertreter(innen) des Schulträgers in die erweiterten Schulkonferenzen zur Wahl von Schulleitern bzw. Schulleiterinnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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28.10.2009
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Tatbestand
Tatbestand:
Aufgrund von § 61 SchulG soll, wie bisher, der Bürgermeister oder ein von ihm im konkreten Fall zu beauftragender Vertreter/beauftragte Vertreterin als stimmberechtigtes Mitglied in die Schulkonferenzen entsandt werden.
Ferner können drei beratende Mitglieder – und in deren Folge drei stellvertretende beratende Mitglieder – aus der Politik in die Schulkonferenzen entsandt werden.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer.
Für die drei beratenden und stellvertretenden beratenden Mitglieder wären Besetzungsvorschläge zu machen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„Bei der Abstimmung über die Wahl der drei Mitglieder für die Schulkonferenz entfallen auf die Vorschlagsliste der
FRAKTION/LISTE |
STIMMEN |
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Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren
Hare-Niemeyer entfallen auf den Wahlvorschlag der
FRAKTION/LISTE |
SITZ/E |
STELLV. SITZE |
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Danach sind folgende Personen aus den Wahlvorschlägen zu Mitgliedern gewählt:
MITGLIED |
PERSOENLICHER STELLVERTRETER |
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