Beschlussvorlage - A 10/098/2009

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Aufgrund von § 61 SchulG  soll, wie bisher, der Bürgermeister oder ein von ihm im konkreten Fall zu beauftragender Vertreter/beauftragte Vertreterin als stimmberechtigtes Mitglied in die Schulkonferenzen entsandt werden.

 

Ferner können drei beratende Mitglieder – und in deren Folge drei stellvertretende beratende Mitglieder – aus der Politik in die Schulkonferenzen entsandt werden.

 

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer.

 

Für die drei beratenden und stellvertretenden beratenden Mitglieder wären Besetzungsvorschläge zu machen.

 

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Bei der Abstimmung über die Wahl der drei Mitglieder für die Schulkonferenz entfallen auf die Vorschlagsliste der

 

FRAKTION/LISTE

STIMMEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren

Hare-Niemeyer entfallen auf den Wahlvorschlag der

 

FRAKTION/LISTE

SITZ/E

STELLV. SITZE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Danach sind folgende Personen aus den Wahlvorschlägen zu Mitgliedern gewählt:

 

MITGLIED

PERSOENLICHER STELLVERTRETER

 

 

 

 

 

 

.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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