Beschlussvorlage - A 10/097/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines Wahlprüfungsausschusses und Wahlen hierzu
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Erkelenz
|
Entscheidung
|
|
|
28.10.2009
|
Tatbestand
Tatbestand:
Abgeleitet aus § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz hat der Rat unverzüglich einen Wahlprüfungsausschuss für die Kommunalwahlen zu bilden.
Diesem Wahlprüfungsausschuss obliegt die Vorprüfung über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl. Der Wahlprüfungsausschuss fasst hierzu einen empfehlenden Beschluss an den Rat für dessen nächste Sitzung.
Das Verfahren zur Bildung des Wahlprüfungsausschusses und die Benennung des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden folgt den generellen Bestimmungen der Gemeindeordnung bezüglich der Bildung der anderen Ratsausschüsse.
Der Wahlprüfungsausschuss bestand in der Wahlperiode 2004/2009 aus 15 Ratsmitgliedern.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„Der Wahlprüfungsausschuss soll aus ………. Mitgliedern bestehen.
Bei der Abstimmung über die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses entfallen auf die Vorschlagliste der
FRAKTION/LISTE |
STIMMEN |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren
Hare-Niemeyer entfallen auf den Wahlvorschlag der
FRAKTION/LISTE |
SITZ/E |
STELLV. SITZE |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Danach sind folgende Personen aus den Wahlvorschlägen zu Mitgliedern gewählt:
MITGLIED |
PERSOENLICHER STELLVERTRETER |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
