Beschlussvorlage - A 20/133/2009

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Der Rat der Stadt Erkelenz hat mit Beschluss vom 17.12.2008 die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 festgestellt. Zusätzlich zum Feststellungsbeschluss ist gemäß § 92 (1) in Verbindung mit § 96 GO NW auch über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden, was irrtümlicherweise übersehen wurde. Da die durchgeführte Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk), wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung zu erteilen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Dem Bürgermeister  wird für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 in der Fassung der 2. Änderung vorbehaltlos Entlastung erteilt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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