Beschlussvorlage - A 61/146/2009

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 09.12.2008 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem in der Sitzung vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr.   I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit war Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange waren gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte war zu beteiligen.

1.                 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 27.01.2009 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.     Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 2 vom 30.01.2009 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 10.02.2009 im Rathaus         der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahren keine planungsrelevante Anregungen vorgetragen

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens zwei planungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage  zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte    – Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Beschluss aufgelistet sind.

 

2.         Beteiligung des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom  27.01.2009 beteiligt.

Seitens des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

 

Über das Ergebnis der Abwägung und die Weiterführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für einen allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.       Für die von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in den als Anlage 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.                     Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine; soweit Erschließungsmaßnahmen erforderlich werden, sind diese durch städtebauliche Verträge zu sichern.

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Anlagen

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