Beschlussvorlage - A 61/137/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mittehier: Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes und Beschluss zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
|
Entscheidung
|
|
|
09.12.2008
|
Tatbestand
Tatbestand:
Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte umfasst den Bereich zwischen Hermann-Josef-Gormanns-Straße, Theodor-Körner-Straße, Anton-Raky-Allee und Kölner Straße und ist Teil des Geltungsbereiches des seit 1963 rechtskräftigen Ursprungsbebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“. Die Plangebietsfläche des Bebauungsplanes Nr. I/9 hat eine Größe von ca. 4,2 ha.
In seiner Sitzung am 28.08.2007 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“.
In seiner Sitzung am 06.11.2007 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“.
In der Sitzung soll der Bebauungsplanentwurf vorgestellt und die Einleitung des Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.
Aspekte
Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)
„1. Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.
2. Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
3. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“
