Beschlussvorlage - A 80/011/2005

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Auf der Grundlage der §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 2 sowie Abs. 7 Gemeindeordnung NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 ist diese Niederschrift vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

 „Zu Schriftführern für die Niederschriften über die Sitzung des Ausschusses für Braunkohleangelegenheiten werden hiermit

1.      Stadtoberinspektor Manfred Steinwartz

2.      Oberverwaltungsrat Roland Hager

bestellt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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