Beschlussvorlage - A 30/071/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflichtung der vom Rat in den Ausschuss gewählten Mitglieder und deren Stellvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 30 - Rechts- und Ordnungsamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
|
zur Kenntnis
|
|
|
01.12.2008
|
Tatbestand
Tatbestand:
Gemäß §§ 58 Absatz 2 Satz 1, 67 Absatz 3 GO NRW in Verbindung mit Nr. 4 der Verwaltungsvorschrift zu § 32 GO NRW a. F. (entspricht § 67 GO NRW) werden die Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse, und damit auch des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales, zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses wahrgenommen. Die Verpflichteten unterzeichnen eine schriftliche Abfassung der Verpflichtungserklärung.
Neue Mitglieder und anwesende, noch nicht verpflichtete Stellvertreter der Mitglieder im Ausschuss für Umweltschutz und Soziales müssen verpflichtet werden.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Personen:
Mitglieder:
Ratsfrau Kaldenbach, Silvia
Ratsherr Dahlke, Andreas
Sachkundiger Bürger Bienefeld, Hermann-Josef
Stellvertreter:
Sachkundige Bürgerin Hurtz-Zanders, Irina
Sachkundiger Bürger Kochs, Holger
Sachkundiger Bürger Thiel, Frank-Jürgen
