Beschlussvorlage - A 61/005/2005

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Nach erfolgter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Bürger und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am 07.12.2004, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/2 „Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte nach vorheriger Bekanntmachung vom 10.12.2004 im Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 33 in der Zeit vom 20.12.2004 bis 21.01.2005.

Da weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange planungsrelevante Anregungen vorgetragen wurden, kann der Bebauungsplan Nr. II/2 „Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.

 

 

Stadtmarketing/Lokale Agenda

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.

Durch die Aufstellung der Satzung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung dieser Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung der Planung gewährleistet.

So sind Bauleitplanungen so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit  dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Insbesondere sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7. zu berücksichtigen.

 

 

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat über den Hauptausschuss):

 

„Der Bebauungsplan Nr. II/2 „Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte, wird hiermit als Satzung beschlossen.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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Anlagen

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