Beschlussvorlage - A 40/125/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Zügigkeit der Grundschulen in Erkelenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Amt für Bildung und Sport
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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04.06.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.08.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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05.09.2007
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Tatbestand
Tatbestand:
Durch die Aufhebung der Schulbezirke zum 01.08.2008 ist es bereits jetzt notwendig, die zukünftige höchst zulässige Zügigkeit der Grundschulen in Erkelenz festzulegen, da die Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2008/2009 bereits am 15.10.2007 beginnen.
Gemäß § 81 (1) des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung sind die Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest.
Grundlage für die Festlegung der Zügigkeit ist in erster Linie die Anzahl der Räume, die für Unterrichtszwecke genutzt werden können sowie die personelle Ausstattung mit Lehrkräften, auf die die Kommune jedoch keinen Einfluss hat.
Weiterhin ist die mögliche Größe der Schule ab dem Schuljahr 2008/2009 vom Schulwahlverhalten der Eltern abhängig.
Um die für einen geordneten Schulbetrieb erforderlichen Voraussetzungen zu treffen und die Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit einem erreichbaren Grundschulangebot sicherzustellen, ist es notwendig, über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße von Schulen hinaus auch eine Beschränkung der möglichen Aufnahmezahlen durch einen entsprechenden Zügigkeitsbeschluss festzuschreiben.
Es wird vorgeschlagen, auf der Basis des Klassenfrequenzrichtwertes für Grundschulen von 24 Kindern (Bandbreite 18 – 30) folgende Zügigkeiten für die Stadt Erkelenz festzulegen.
4-zügig: Franziskusschule
3-zügig Luise-Hensel-Schule
2-zügig: Astrid-Lindgren-Schule
Nysterbachschule
GGS Gerderath
GGS Hetzerath
GGS Keyenberg
GGS Kückhoven
Ev. GS Schwanenberg
1-zügig: KGS Houverath
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und den Rat):
„Die Zügigkeit der öffentlichen Grundschulen in der Stadt Erkelenz wird zum 01.08.2008 wie folgt festgelegt:
4-zügig: Franziskusschule
3-zügig Luise-Hensel-Schule
2-zügig: Astrid-Lindgren-Schule
Nysterbachschule
GGS Gerderath
GGS Hetzerath
GGS Keyenberg
GGS Kückhoven
Ev. GS Schwanenberg
1-zügig: KGS Houverath“
