Beschlussvorlage - A 30/051/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsiedlungsstandort für Borschemich (neu): Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 30 - Rechts- und Ordnungsamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.03.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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21.03.2007
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Tatbestand
Tatbestand:
Aufgrund der Inanspruchnahme als Umsiedlungsstandort für
Neu-Borschemich muss die Zweckbestimmung der Wegeparzellen der Gemarkung Erkelenz,
Flur 9, Flurstück 134 (1.414 qm) + 133 (1.285 qm) Flur 78, Flurstück 76 (360
qm)
aufgehoben werden.
Da diese Wirtschaftswege im Flurbereinigungsverfahren
Erkelenz I entstanden sind, kann eine Aufhebung der Zweckbestimmung nur nach
den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen. Dort ist festgelegt,
dass eine Aufhebung der Zweckbestimmung nur über den Erlass einer
entsprechenden Satzung möglich ist.
Die Absichtserklärung, eine entsprechende Satzung zu
erlassen, wurde am 22.12.2006 im
Amtsblatt der Stadt Erkelenz bekanntgemacht und eine zweimonatige Frist
zur Erhebung von Einwendungen gewährt. Einwendungen wurden in dieser Frist
nicht erhoben.
Diese Satzung ist vor der Bekanntmachung der Aufsichtsbehörde
beim Landrat des Kreises Heinsberg zur Genehmigung vorzulegen und erhält in der
Überschrift das Datum, an welchem die Bekanntmachungsanordnung vom
Bürgermeister unterzeichnet wird.
Die genehmigte Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung
in Kraft.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als
Empfehlung an den Rat)
„Die dem Original dieser Niederschrift beigefügte
Satzung der Stadt Erkelenz über die Aufhebung der Zweckbestimmung von
Wegeparzellen in der Gemarkung Erkelenz, Flur 9, Flurstück 134 (1.414 qm) + 133
(1.285 qm) Flur 78, Flurstück 76 (360 qm) wird erlassen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,9 kB
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