Beschlussvorlage - A 20/070/2007

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2006 wur­de gemäß § 95 (3) GO NW am 16. Februar 2007 vom Kämmerer aufge­stellt und vom Bürgermeister bestätigt. Nach § 95 Abs. 3 GO NW  leitet hiermit der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses form- und fristgerecht dem Rat zur Feststellung zu. Bis späte­stens 31. Dezember 2007 stellt der Rat nach Prü­fung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss durch Beschluss fest.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss nach § 101 GO NW zu prüfen; er bedient sich zur Durchführung der Prü­fung des Rechnungsprüfungsamtes. Der Rat wird deshalb den Entwurf des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsaus­schuss bzw. Rechnungsprüfungsamt zum Zwecke der Prüfung überweisen.

 

Zum Jahresabschluss ist auszuführen:

 

Die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben (Rechnungs-

ergebnis) des Verwaltungshaushalts betragen je                           75.619.601,16 €

 

Der Abschluss überschreitet um 4,02 % die Haushaltsansätze

des Verwaltungshaushaltes (72.700.000 €)   =                                         2.919.601,16 €

 

 

 

Die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben (Rechnungs-

ergebnis) des Vermögenshaushalts betragen je                            20.853.559,40 €

 

Das Rechnungsergebnis bleibt somit um 2.525.440,60 € = 10,80 % hinter dem Haus­halts­soll 2006 (= 23.379.000 €) zurück.

 

Erläuterungen Verwaltungshaushalt

 

Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögens­haushalt beträgt                       4.262.931,47 €  (+ 2.333.982,47 €).

 

Von der Zuführungsrate 2006 an den Vermögenshaushalt sind zur Ermittlung der freien Spitze folgende Beträge abzuziehen:

 

a)     Kalk. Rückstellung Becker-von-Berg-Stiftung                                     1.916,07 €

b)  Kalk. Rückstellung Kindergärten                                                                     24.367,27 €

c)  Pensionsrückstellungen                                                                                32.263,02 €

d)  Kalk. Rückstellung Müll                                                                              1.250.252,87 €

e)  Kalk. Rückstellung Bauxhof                                                                          248.908,02 €                                                                                                                      1.557.707,25 €

 

Die verbleibende Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt beträgt 2.705.224,22 €.

 

Die Mindestzuführung gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO errechnet sich wie folgt:

 

Kreditbeschaffungskosten, ordentliche Tilgung                             =            1.753.296,99 €

 

somit freie Spitze:                                                                                                951.927,23 €

 

Aufgrund der Umstellung vom kameralen System auf die Doppik mit Beginn des Haushaltsjahres 2007 wurden keine neuen Haushalts­aus­gabe­reste gebil­det.

 

Das Ergebnis des Jahresabschlusses stellt sich im Vermögenshaus­halt wie folgt dar:

 

a) Einnahmeausfälle ohne Zuführung

    vom Verwaltungshaushalt                                                                        -  4.859.423,07 €

 

b) Ausgabeeinsparungen ohne Zuführung

    an den Verwaltungshaushalt                                                                    + 2.255.068,60 €

 

verbleiben                                                                                                      - 2.604.354,47 €

 

erhöhte Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt                         + 2.333.982,47 €

 

verringerte Zuführung an den Verwaltungshaushalt                                   +    270.372,00 €

 

somit Überschuss/Fehlbetrag

im Vermögenshaushalt                                                                                                  0,00 €

 

Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2006 wurde ein Haushaltseinnahmerest in Höhe von 2.490.000 € gebildet, der im doppischen System für 2007 bei den Kreditaufnahmen neu veranschlagt wurde.

 

 

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

 

„1.  Der Entwurf des Jahresabschlusses 2006 ist vom Bürgermeister form- und fristgerecht zugeleitet worden.

 

 2.  Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NW).“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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