Beschlussvorlage - A 60/040/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 60 - Baubetriebs- und Grünflächenamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.03.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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21.03.2007
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Tatbestand
Tatbestand:
Das
Bestattungsverhalten ist in den letzten Jahren einem schnellen Wandel
unterworfen. Neben der Liberalisierung der Bestattungsformen durch das am
01.09.2003 in Kraft getretene Bestattungsgesetz werden zunehmend pflegeleichte
Grabarten gewünscht. Der als Anlage beigefügte Entwurf der 1. Satzung zur
Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003 trägt diesem Bestreben Rechnung
und beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen:
1. Berücksichtigung der Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes
Bei der Neuanlage von Grabfeldern werden künftig sämtliche
Grabstellen durch einen mindestens 1 m breiten wassergebundenen Weg erreichbar
sein. Es können somit auch die Reihen- und Urnengrabstätten von Behinderten mit
entsprechenden Hilfsmitteln erreicht werden
2. Zulassung folgender Bestattungsformen:
a) Erdbestattungen in einer Rasenreihengrabstätte
b) Urnenbestattungen in einer Baumgrabstätte
Hier soll ein Urnenwahlgrab am Fuße eines vorhandenen oder neu zu pflanzenden Baumes eingerichtet werden.
c) Urnenbestattungen in einer Gemeinschaftsgrabstätte
Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, in aufgegebenen, aber erhaltenswerten Grabanlagen eine Urnenreihengrabstätte einzurichten. Hierbei müsste sich ein Gewerbetreibender oder Nutzungsberechtigter verpflichten, die Gemeinschaftsgrabstätte auf Dauer zu unterhalten.
3. Bildung von Bestattungsbezirken durch Ratsbeschluss
In der Errichtungsgenehmigung für den Friedhof „Borschemich Neu“ wurde zur Auflage gemacht, dass dort nur Bewohner der Ortslage Borschemich bestattet werden dürfen. Durch die vorgesehene Regelung wird es dem Rat ermöglicht, flexibel auf etwaige gleichartige Anforderungen zu reagieren.
4. Zulassung der Beibestattung des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners in einer Reihengrabstätte
Die vorgesehenen Änderungen der Friedhofssatzung sind im Laufwerk „L:/Users/Fraktion/Friedhofsang.“ in Form einer Gegenüberstellung mit dem derzeitigen Satzungsrecht hinterlegt und entsprechend erläutert. Ebenso erfolgt eine eingehende Erläuterung in der Sitzung.
