Beschlussvorlage - A 20/070/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2006 gemäß § 95 (3) GO NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
14.03.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Erkelenz
|
Entscheidung
|
|
|
21.03.2007
|
Tatbestand
Tatbestand:
Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene
Haushaltsjahr 2006 wurde gemäß § 95 (3) GO NW am 16. Februar 2007 vom Kämmerer
aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Nach § 95 Abs. 3 GO NW leitet hiermit der Bürgermeister den von ihm
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses form- und fristgerecht dem Rat zur
Feststellung zu. Bis spätestens 31. Dezember 2007 stellt der Rat nach Prüfung
des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss
durch Beschluss fest.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss nach
§ 101 GO NW zu prüfen; er bedient sich zur Durchführung der Prüfung des
Rechnungsprüfungsamtes. Der Rat wird deshalb den Entwurf des Jahresabschlusses
dem Rechnungsprüfungsausschuss bzw. Rechnungsprüfungsamt zum Zwecke der
Prüfung überweisen.
Zum Jahresabschluss ist auszuführen:
Die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben (Rechnungs-
ergebnis) des Verwaltungshaushalts betragen je 75.619.601,16 €
Der Abschluss überschreitet um 4,02 % die Haushaltsansätze
des Verwaltungshaushaltes (72.700.000 €) = 2.919.601,16 €
Die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben (Rechnungs-
ergebnis) des Vermögenshaushalts betragen je 20.853.559,40 €
Das Rechnungsergebnis bleibt somit um 2.525.440,60 € =
10,80 % hinter dem Haushaltssoll 2006 (= 23.379.000 €) zurück.
Erläuterungen Verwaltungshaushalt
Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt
beträgt
4.262.931,47 € (+
2.333.982,47 €).
Von der Zuführungsrate 2006 an den Vermögenshaushalt sind
zur Ermittlung der freien Spitze folgende Beträge abzuziehen:
a)
Kalk.
Rückstellung Becker-von-Berg-Stiftung 1.916,07 €
b) Kalk. Rückstellung
Kindergärten 24.367,27 €
c)
Pensionsrückstellungen 32.263,02 €
d) Kalk. Rückstellung
Müll 1.250.252,87 €
e) Kalk. Rückstellung
Bauxhof 248.908,02
€ 1.557.707,25 €
Die verbleibende Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt
beträgt 2.705.224,22 €.
Die Mindestzuführung gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO errechnet sich
wie folgt:
Kreditbeschaffungskosten, ordentliche Tilgung = 1.753.296,99 €
somit freie Spitze: 951.927,23 €
Aufgrund der Umstellung vom kameralen System auf die Doppik
mit Beginn des Haushaltsjahres 2007 wurden keine neuen Haushaltsausgabereste
gebildet.
Das Ergebnis des Jahresabschlusses stellt sich im Vermögenshaushalt
wie folgt dar:
a) Einnahmeausfälle ohne Zuführung
vom
Verwaltungshaushalt - 4.859.423,07 €
b) Ausgabeeinsparungen ohne Zuführung
an den
Verwaltungshaushalt +
2.255.068,60 €
verbleiben
- 2.604.354,47 €
erhöhte Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt + 2.333.982,47 €
verringerte Zuführung an den Verwaltungshaushalt + 270.372,00 €
somit Überschuss/Fehlbetrag
im Vermögenshaushalt 0,00 €
Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2006 wurde ein
Haushaltseinnahmerest in Höhe von 2.490.000 € gebildet, der im doppischen
System für 2007 bei den Kreditaufnahmen neu veranschlagt wurde.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2006 ist vom Bürgermeister form- und fristgerecht zugeleitet worden.
2. Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NW).“
