Beschlussvorlage - A 10/080/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Bezirksausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Erkelenz
|
Entscheidung
|
|
|
15.12.2004
|
Tatbestand
Tatbestand:
Unter Berücksichtigung der auf die einzelnen Wahlbezirke
entfallenen Stimmanteile bei der Kommunalwahl am 26.09.2004 sind die Sitze in
den einzelnen Bezirksausschüssen wie folgt zu verteilen:
Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte (19
Mitglieder, davon 7 Ratsmitlieder <RM> u. 12 sachkundige Bürger/innen
<SB>)
CDU 10 Mitglieder
SPD
4 Mitglieder
Grüne
2 Mitglieder
Bürgerpartei 2
Mitglieder
FDP
1 Mitglied
Bezirksausschuss Gerderath (15 Mitglieder,
davon 5 RM u. 10 SB)
CDU
8 Mitglieder
SPD
4 Mitglieder
Grüne
1 Mitglied
Bürgerpartei 1
Mitglied
DIHS
1 Mitglied
Bezirksausschuss Golkrath (9 Mitglieder,
davon 2 RM u. 7 SB)
CDU
5 Mitglieder
SPD
3 Mitglieder
Grüne
1 Mitglied
Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath (11
Mitglieder, davon 3 RM u. 8 SB)
CDU
6 Mitglieder
SPD
2 Mitglieder
UWG
2 Mitglieder
Grüne
1 Mitglied
Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath/Borschemich (11 Mitglieder, davon 3 RM u. 8 SB)
CDU
7 Mitglieder
SPD
2 Mitglieder
Grüne
1 Mitglied
Bürgerpartei 1
Mitglied
Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath (11
Mitglieder, davon 3 RM u. 8 SB)
CDU
7 Mitglieder
Grüne
2 Mitglieder
SPD
1 Mitglied
Bürgerpartei 1
Mitglied
Bezirksausschuss Kückhoven (9 Mitglieder,
davon 2 RM und 7 SB)
CDU
5 Mitglieder
Bürgerpartei 2
Mitglieder
SPD
1 Mitglied
Grüne
1 Mitglied
Bezirksausschuss Lövenich (11 Mitglieder,
davon 3 RM u. 8 SB)
CDU
5 Mitglieder
SPD
3 Mitglieder
Grüne
3 Mitglieder
Bezirksausschuss Schwanenberg (9
Mitglieder, davon 2 RM und 7 SB)
CDU 5 Mitglieder
SPD 2 Mitglieder
Grüne 1 Mitglied
FDP 1 Mitglied
Da es in den Bezirksausschüssen keine Fraktionen
gibt, sind die entsprechenden Wahlvorschläge von den im jeweiligen BZA
vertretenen Gruppen zu machen. Die Parteien und Wählervereinigungen haben
entsprechende Vorschlagslisten zur Besetzung abgegeben. Wenn kein einheitlicher
Besetzungsvorschlag vorliegt, der das nach Art. 10 der Hauptsatzung
einzuhaltende Verhältnis von Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürger/innen
einhält, so ist die Besetzung nach d’Hondt vom Bürgermeister auszuzählen.
Der Rat beschließt sodann durch Beschluss über die
Bestellung im Sinne des § 39 Abs. 4 Nr. 1 GO NW (sog. Legitimationsbeschluss).
Es handelt sich hierbei nicht um eine Wahl im Sinne des § 50 Abs. 3
GONW.
Fraktionen, die nicht in einem BZA mit einem
ordentlichen Mitglied vertreten sind, können ein beratendes Mitglied aufgrund §
58 Abs. 1 GO NW entsenden.
Abweichend vom Zugriffsverfahren gem. § 58 Abs. 3 GO
NW wählen die BZA die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden
selbst, und zwar aus der Mitte der ihnen angehörenden Ratsmitglieder.
