Beschlussvorlage - A 14/015/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung der Jahresrechnung 2005 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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zur Kenntnis
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20.12.2006
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Tatbestand
Tatbestand:
Gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW
prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung mit allen Unterlagen.
Er bedient sich nach § 101 Abs. 6 GO NRW dabei des Rechnungsprüfungsamtes.
Das Rechnungsprüfungsamt
hat diese Aufgabe wahrgenommen und das Ergebnis der Prüfung in einem Schlussbericht zusammengefaßt, der
hiermit dem Ausschuss vorgelegt wird.
Der Schlussbericht über
die Prüfung der Jahresrechnung 2005 enthält zu den in der folgenden Tabelle
genannten Prüfgebieten Beanstandungen, Bemerkungen oder Hinweise, die im Laufe
des Jahres zwar durch entsprechende Stellungnahmen der Verwaltung als erledigt
und ausgeräumt angesehen werden können, die an dieser Stelle jedoch zu erwähnen
sind, weil sie eine gewisse Bedeutung haben.
Inhaltsverzeichnis des Prüfberichtes |
Prüfbemerkung oder Hinweis |
Erläuterungen |
Nr. 2.1 Haushaltssatzung Seite 9 - 11 |
Die gesetzlich
vor-gegebene Frist zur Anzeige bei der Auf-sichtsbehörde wur-de
überschritten. |
Sie wurde um ca. 1 Monat
überschritten. Da auch dem RPA bekannt ist, dass wegen fehlender Vorgaben des
Landes und des Kreises der vorgegebene Termin kaum einzuhalten ist, kann auf
eine gesonderte Stellungnahme eben wegen dieser relativ geringen Überschreitung
verzichtet werden. |
Nr. 3.2.1 Haushaltsüber-schreitungen Seite 20 - 21 |
Die Ansätze des
Vermögenshaushal- tes wurden um 29,43 % überschrit-ten. |
Die 1. Rate des
Verkaufserlöses für das Krankenhaus Immerath in Höhe von 4 Mio. € ist
in gleicher Höhe als Investi-tionszuschuss an die Hermann-Josef-Stiftung zur
Errichtung eines Ersatzbaues in Erkelenz weitergeleitet worden.
Der Rat hat dies in seiner Sitzung am 29.06.2005 so beschlossen. Ohne
diese nicht planbare Ausgabe ergibt sich eine Überschreitung von lediglich
2,2 %, die als durchaus moderat zu bezeichnen ist. Auf eine gesonderte
Stellungnahme kann von daher verzichtet werden. |
Nr. 5.1.2.4 Handvorschuss- stellen Seite 41 - 42 |
Das Verfahren zur
Auflösung der bei den Schulen ein-gerichteteten Hand-vorschussstellen ist
noch nicht abge-schlossen. |
Zur Prüfbemerkung des
Vorjahres wurde berichtet, dass eine kurzfristige Änderung (Aufhebung)
angestrebt werde. Sie soll nunmehr zum 30.11.2006 erfolgen. Das RPA wird beobachten,
ob dies auch so vollzogen wird. Eine gesonderte
Stellungnahme erübrigt sich. |
Nr. 5.4.2 Übergangsheime für Spätaussied-ler Seite 49 - 50 |
Im III. Quartal /
2005 wurden 4.400,00 € zuviel an
Landes-mitteln angefordert. |
Es handelte sich um
einen Rechenfehler, der korrigiert wurde. Der Betrag wurde von der
Bezirksregierung zurückgefordert und ist inzwischen auch zurückgezahlt. Keine weitere
Stellungnahme notwendig. |
Nr. 6.4 Beteiligungen Seite 73 |
Der nach § 112 GO NRW
vorgeschrie-bene Beteiligungs-bericht liegt nicht vor. |
Über die Beteiligung an
Unternehmen privater oder öffentlicher Rechtsform haben die Kommunen einen
Bericht zu erstellen. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung im vergangenen Jahr
hat die GPA NRW diesen Bericht bereits angemahnt. Die örtliche
Rechnungsprü-fung weist deshalb auch noch einmal ausdrücklich darauf hin,
dass ein solcher Bericht zu erstellen ist. |
Der
Rechnungsprüfungsausschuss stellt nach Prüfung der Jahresrechnung 2005 anhand
des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes fest, dass keine Beanstandungen
vorliegen, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen. Er hat
schließlich die Entscheidung zu treffen, ob er den vom Rechnungsprüfungsamt
erstellten Schlussbericht als Grundlage für
seinen Schlussbericht anerkennt und dem Rat zur Beschlussfassung über die
Jahresrechnung vorlegt.
Es wird dem Ausschuss
vorgeschlagen, den vom Rechnungsprüfungsamt vorgelegten Schlussbericht über die
Prüfung der Jahresrechnung 2005 anzuerkennen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der vom Rechnungsprüfungsamt vorgelegte Bericht, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird als Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 anerkannt. Gleichzeitig wird nach § 101 Abs. 1 GO NRW festgestellt, dass
1. der Haushaltsplan 2005 bis auf die genehmigten Haushaltsabweichungen ein-
gehalten worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig
begründet
und belegt sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren
worden ist,
4. die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten worden sind.“
Protokollnotiz für den Hauptausschuss / Rat
„Der Hauptausschuss
/ Rat nimmt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in eigener Zuständigkeit
gefassten Beschluss über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 (§ 101 Abs. 1 GO
NRW) zur Kenntnis.“
