Beschlussvorlage - A 10/059/2004

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 8 (5) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz erfolgt geheime Abstimmung auf Antrag von mindestens einem Fünftel der anwesenden Ratsmitglieder. Laut § 50 (1) Satz 5 GO ist auf Antrag mindestens eines Fünftels der Ratsmitglieder geheim abzustimmen.

 

Das in § 50 (1) Satz 5 GO geforderte Quorum (mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder) bezieht sich auf die gesetzliche Mitgliederzahl.

 

Die Formulierung in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz (ein Fünftel der anwesenden Ratsmitglieder) kann also nicht beibehalten werden, da diese Regelung nicht mit der Bestimmung der GO zu vereinbaren ist.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„In § 8 (5) Satz 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz ist das Wort „anwesenden“ durch die Worte „gesetzlichen Anzahl der“ zu ersetzen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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