Beschlussvorlage - A 10/058/2004

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Wie Erster Beigeordneter Dr. Gotzen bereits in der Personalausschusssitzung am 23. Juli 2003 berichtete, sei eine Änderung des Artikels 11 (1) Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz zu Beginn der laufenden Wahlperiode anzustreben.

 

Die Hauptsatzungsänderung sei anzustreben, da sich tarifliche Höhergruppierungen direkt aus den Tarifverträgen ergeben. Eine Beteiligung des Personalausschusses sei insofern unnötig.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„In Artikel 11 (Entscheidungszuständigkeit des Hauptausschusses) Absatz 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird das Wort „Höhergruppierung“ durch die Worte „Eingruppierung bzw. Neueingruppierung“ ersetzt.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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