Beschlussvorlage - A 10/052/2004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Tatbestand

Tatbestand

Nach § 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist ein fünfjähriger Finanzplan aufzustellen. Der Entwurf des Finanzplanes liegt vor und kann ggfls. im Einzelnen erläutert werden.

 

Die Finanzplanung ist im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan vom Rat zu beschließen. Ein entsprechender Beschluss wird empfohlen.

Reduzieren

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

Aufgrund der §§ 1, 18 EigVO in Verbindung mit den §§ 95 III, 83 GO NW wird der Finanzplan 2004 – 2008 des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz beschlossen.

 

Der Finanzplan 2004 – 2008 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Loading...