Beschlussvorlage - A 61/063/2006

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 05.04.2006 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgelegten Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz  (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 9 vom 13.04.2006 bekanntgemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.04.2006 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt, in der Beteiligung wurden keine Anregungen vorgetragen.

2.      Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 27.04.2006 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des Beteiligungsverfahren zwei planungsrelevante Anregungen vorgetragen, die in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven)  – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  zum Beschluss aufgelistet sind.

3. Beteiligung des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte 

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 27.04.2006 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte wurden keine Anregungen eingereicht.

 

Über das Ergebnis der Abwägung und die Weiterführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verbindung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes  der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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