Beschlussvorlage - A 61/062/2006

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 05.04.2006 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“ zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.

1.                 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 9 vom 13.04.2006 bekanntgemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.04.2006 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurde während der frühzeitigen Beteiligung planungsrelevante Anregungen vorgetragen, die in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven – Anregungen der Öffentlichkeit, zum Beschluss aufgelistet sind.

2.                 Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 27.04.2006 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahren planungsrelevante Anregungen vorgetragen, die in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0240.2  – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, zum Beschluss aufgelistet sind.

3.         Beteiligung des Bezirksausschusses  

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 27.04.2006 beteiligt. Es wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

Über das Ergebnis der Abwägung und die Weiterführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verbindung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

 

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Über die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 “Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in den als Anlage 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksentwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG sichergestellt.

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Anlagen

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