Beschlussvorlage - A 20/046/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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05.04.2006
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Tatbestand
Tatbestand:
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das
Jahr 2006 wurde am 6. 3. 2006 vom Kämmerer aufgestellt und
am 6. 3. 2006 vom Bürgermeister ohne
Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 6.
3. 2006 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes
erhalten.
Darüber hinaus erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder
eine entsprechende Mitteilung:
a) die Industrie- und Handelskammer,
b) die Handwerkskammer,
c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle
Heinsberg,
d) das Forstamt Eschweiler,
e) die örtliche Presse und der Lokalfunk.
Die öffentliche Bekanntgabe über die Auslegung des Entwurfes
der Haushaltssatzung 2006 erfolgte im Amtsblatt Nr. 6 am 10. 3. 2006. Hiernach wird der Entwurf der
Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur
Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften,
verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz
in der Zeit vom 16. 3. – 30. 3. 2006 während der Besuchszeiten im Rathaus
Erkelenz,
Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf
der Haushaltssatzung erheben.
Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen
für ein Zustandekommen der Haushaltssatzung nebst Anlagen vorliegen bzw.
beachtet worden sind.
Erläuterungen zum Entwurf:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2006 schließt
a) im
Verwaltungshaushalt in Einnahmen
und Ausgaben mit 72.700.000
EUR
b) im
Vermögenshaushalt in Einnahmen und
Ausgaben
mit 23.379.000
EUR
ab. Das Gesamtvolumen beträgt somit 96.079.000 EUR.
Zum Vorjahr sind folgende Veränderungen eingetreten:
Verwaltungshaushalt +
3.700.000 EUR
+ 5,36 %
Vermögenshaushalt +
8.149.000 EUR
+ 53,51 %
Gesamthaushalt +
11.840.000 EUR
+ 14,07 %
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden
Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen 2006 beträgt 6.142.000 EUR,
davon für Umschuldungen:
1.633.000 EUR.
Die Netto-Neuverschuldung beträgt 2.756.000 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt
2.440.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite soll 10.000.000 EUR
betragen.
Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
A 240 v.H.
Grundsteuer
B 380 v.H.
Gewerbesteuer 400 v.H.
Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 1.897.299
EUR. Unter Berücksichtigung der Pflichtzuführung und der Zuführungen an
Sonderrücklagen beträgt die freie
Spitze 0
EUR.
Die Industrie- und Handelskammer Aachen hat mit Schreiben vom
17. März 2006 zum Entwurf der Haushaltssatzung 2006 Stellung genommen.
Angesichts der Tatsache, dass nahezu die Hälfte der Kommunen in
Nordrhein-Westfalen unter dem Diktat der Haushaltssicherung oder vorläufigen
Haushaltsführung stehen, ist der Ausgleich des Haushaltes der Stadt Erkelenz
sicherlich ein erfreuliches Ergebnis. Hinsichtlich der Entwicklungen beim
Personal- und Sachaufwand mahnt die IHK zur Zurückhaltung. Zur Kreisumlage, die
bereits fast ein Viertel der um die Zuführung bereinigten Ausgaben ausmacht,
ist sie der Auffassung, dass stärker auf die eingeschränkten finanziellen
Möglichkeiten der Kommunen Rücksicht genommen werden muss. Bezüglich der
Steuerhebesätze verweist sie auf die Stadt Heinsberg und plädiert dafür, die
Höhe noch einmal zu überprüfen.
Konkrete Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
hat die Industrie- und Handelskammer Aachen nicht erhoben.
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:
1. Stellenplan
2. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen
voraussichtlich fällig
werdenden Ausgaben
3. Übersicht über den voraussichtlichen
Stand der Schulden
4. Übersicht über den voraussichtlichen
Stand der Rücklagen
5. Übersicht über den Stand der
Bürgschaften
6. Jahresabschluss
(Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die
Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr
2004 -
7. Jahresabschluss (Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung
der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft
der Stadt Erkelenz mbH
- Geschäftsjahr 2004 -
8. Jahresabschluss
(Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz
- Geschäftsjahr 2004 -
9. Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anlagenspiegel)
des Verkehrsbetriebes - Betrieb
gewerblicher Art - (Geschäftsjahr 2004)
10. Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA
Anteile an Personengesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
(Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
– Geschäftsjahr 2004 –
11. Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr
2004 -
12. Wirtschaftsplan (Erfolgs- und
Vermögensplan) einschließlich Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
und Stellenübersicht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2006 -
sowie die Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2005 - 2009 des Städt.
Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz
13. Verzeichnis
der Dienstwohnungen
14. Zuwendungen zu den sächlichen und
persönlichen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen
Der Finanzplan mit dem ihm zugrunde liegenden
Investitionsprogramm liegt dem Haushaltsplan als gesonderte Schrift bei.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„a) Auf Grund der §§ 78 ff. der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit
Beschluss vom 5. April 2006 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006, der die für
die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu
leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im
Verwaltungshaushalt
in der
Einnahme auf 72.700.000
EUR
in der
Ausgabe auf 72.700.000
EUR
im
Vermögenshaushalt
in der
Einnahme auf 23.379.000
EUR
in der
Ausgabe auf 23.379.000
EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr
2006 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen) erforderlich ist, wird auf 6.142.000 EUR
festgesetzt (davon für Umschuldungen:
1.633.000 €).
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur
Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen
in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.440.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr
2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 10.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr
2006 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) auf 240
v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380
v.H.
2. Gewerbesteuer 400
v.H.
§ 6
Entfällt.
b) Der dem Haushaltsplan gemäß § 2 GemHVO
beigefügte Stellenplan wird ebenfalls genehmigt.“
