Beschlussvorlage - A 80/004/2004

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Durch den als Satzung zu beschließenden Bebauungsplan Nr. IX/H „Jülicher Straße“, Erkelenz-Mitte wird eine Teilfläche des aufgehobenen Bebauungsplanes Nr. IX/A „Industriegebiet „ Erkelenz-Mitte überplant.

 

Gleich den Bebauungsplänen Nr. IX/B, C, D und E soll die weitere Entwicklung der Gewerbebereiche im Südosten von Erkelenz durch eine Gliederung gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – V B 5-8804.25.1 (V Nr. 1/98) zur Gewährleistung eines verträglichen Nebeneinanders der umliegenden Nutzungen festgesetzt werden.

 

Darüber hinaus soll der Einzelhandel für den Planbereich als zulässige Nutzung ausgeschlossen werden, um die maßgebliche Funktion des Gebietes, Ansiedlung und Besatz an Betrieben des produzierenden/verarbeitenden Gewerbes sowie eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern.

 

Die Zulassung von Einzelhandelsbetrieben in diesen Gebieten würde die bestehende Einzelhandelssituation – vor allem der Innenstadt und der Nahbereichsversorgung in den Wohngebieten – in nicht gewollter Weise  negativ beeinflussen.

 

Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am 25.05.2004 beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. IX/H „Jülicher Straße“, Erkelenz-Mitte durchzuführen.

 

Gemäß Beschluss wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.06.2004 bis 07.07.2004 nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 28.05.2004 durchgeführt.

 

Während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen seitens der Bürger und der Träger öffentlicher Belange vorgetragen.

 

Die Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage 1 und 1 a zum Beschluss aufgelistet.

 

Über das Ergebnis der Abwägung und den daraus resultierenden Satzungbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden.

 

Lokale Agenda

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Aufstellung der Satzung wurden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung dieser Bauleitplanung zu beachten waren, ist eine nachhaltige ökologische ökonomische und sozialverträgliche Ausführung gewährleistet.

 

Der Bebauungsplan Nr. IX/H „Jülicher Straße“, Erkelenz-Mitte wurde so gestaltet, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine  menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB in Verbindung mit § 1 a BauGB sind die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

 „1.      Über die von den Trägern öffentlicher Belange und den Bürgern während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 07.06.2004 bis 07.07.2004 vorgetragenen Anregungen wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in den als Anlagen 1 und 1 a beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden.

2.         Der Bebauungsplan Nr. IX/H „Jülicher Straße“, Erkelenz-Mitte wird hiermit als Satzung beschlossen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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