Beschlussvorlage - A 30/039/2006

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 18.01.2006 teilt der Gewerbering Erkelenz e.V. mit, u.a. folgende Veranstaltungen im Jahr 2006 vorgesehen zu haben:

 

06. / 07.05.2006

„Frühlingsfest“ in der Fußgängerzone im Bereich Marktplatz / Johannismarkt

 

24.09.2006

„Kulinarischer Treff“ im Bereich Marktplatz / Dr.-Eberle-Platz in Verbindung mit der Erkelenzer Automobilausstellung (23. + 24.09.) auf dem Burgparkplatz

 

28. / 29.10.2006

„Stadtfest“ im Bereich Konrad-Adenauer-Platz / obere Kölner Straße bis Marktplatz anlässlich des bis zu diesem Zeitpunkt geplanten Abschlusses der Umgestaltungsmaßnahmen „Bahnhofsvorplatz“

 

Begründet mit dem erfahrungsgemäß zu erwartenden großen Besucherzuspruch beantragt der Gewerbering Erkelenz die Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für den 07.05.2006, 24.09.2006 sowie den 29.10.2006 für den Bereich der Kernstadt.

Das Ladenschlussgesetz (§ 14 i. V. m. der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG)) ermächtigt die Stadt Erkelenz aus besonderen Anlässen maximal vier verkaufsoffene Sonntage für einen Bereich freizugeben. Diese Ermächtigung ist durch die Teilaufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 01.01.2002 in Bezug auf den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Lambertusmarktes aufgrund der Ladenschlussregelung der Bezirksregierung für die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 noch nicht ausgeschöpft.

 

Es ist vorgeschrieben, Stellungnahmen der entsprechenden regionalen Berufsverbände zu den geplanten verkaufsoffenen Sonntag einzuholen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlußvorlage lagen diese noch nicht vor.

Da bei Vorliegen der Grundvoraussetzung für einen verkaufsoffenen Sonntag (besonderer publikumsträchtiger Anlass) und bei sonstiger Einhaltung der Vorschriften des Ladenschlussgesetzes (insbesondere: Maximalzahl der auf kommunaler Ebene zugelassenen verkaufsoffenen Sonntage; Öffnungszeit 13.00 bis 18.00 Uhr) die Stellungnahmen der Berufsverbände nur empfehlenden Charakter für die Entscheidung der Stadt Erkelenz haben, schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag des Gewerberinges Erkelenz zu entsprechen und eine Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus besonderem Anlass in der Form zu erlassen, wie sie als Entwurf der Beschlussvorlage beigefügt ist.

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW ist der Rat zuständig.

 

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat)

Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass am 07.05.2006, 24.09.2006 und 29.10.2006 in der Stadt Erkelenz für den Bereich der Kernstadt wird erlassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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