Beschlussvorlage - A 10/320/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 01.01.2002 hinsichtlich des verkaufsoffenen Sonntags am 18.06.2006 anlässlich des Lambertusmarktes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.03.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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05.04.2006
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Tatbestand
Tatbestand:
Für die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft vom 09.06. bis 09.07.2006 hat die Bezirksregierung am 03.02.2006 eine Allgemeinverfügung zum Ladenschlussgesetz für den Regierungsbezirk Köln erlassen. Hierin wird die Regelung getroffen, dass Verkaufsstellen in dieser Zeit für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden an Werktagen von 0.00 bis 24.00 Uhr sowie mit Ausnahme des 02.07.2006 an allen Sonntagen und am Fronleichnamstag von 14.00 bis 20.00 Uhr offen gehalten werden dürfen.
Diese Allgemeinverfügung berührt nicht die grundsätzliche Ermächtigung der Kommunen nach dem Ladenschlussgesetz, aus besonderen Anlässen maximal vier verkaufsoffene Sonntage für einen Bereich freizugeben.
Um diese Möglichkeit offen zu halten, wird vorgeschlagen, aus formellen Gründen die ordnungsbehördliche Verordnung vom 01.01.2002 hinsichtlich des verkaufsoffenen Sonntages am 18.06.2006 anlässlich des Lambertusmarktes, der in die Regelungszeit der vorgenannten Allgemeinverfügung fällt, aufzuheben.
Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW ist der Rat zuständig.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat)
Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erkelenz im Bereich der Kernstadt zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 01.01.2002 für den 18.06.2006 wird hiermit erlassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20 kB
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