Beschlussvorlage - A 61/044/2006

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 06.09.2005 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erkelenz die öffentliche Auslegung für den Entwurf der gemäß § 13 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführenden 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I „Gerderath“ (Auf der Kuff), Erkelenz-Gerderath gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgte nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 18 vom 16.09.2005 in der Zeit vom 26.09.2005 bis 26.10.2005. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.09.2005 über die Auslegung informiert.

Während dieser Auslegung wurden weder durch den Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath noch von der Öffentlichkeit abwägungsrelevante Stellungnahmen eingereicht.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegt eine Anregung vor, die in der Anlage zur Beschlussvorlage der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I „Gerderath“ (Auf der Kuff), Erkelenz-Gerderath – Abwägung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – wiedergegeben ist. Der Abwägungs- und Beschlussvorschlag geht ebenfalls aus der vorgenannten Anlage hervor.

Über das Ergebnis der Abwägung und den daraus resultierenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB sowie von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgesehen wird.

 

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„ 1.      Über die von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 26.09.2005 bis 26.10.2005 vorgetragenen Stellungnahmen wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlagen 1  beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

 2.        Die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I „Gerderath“ (Auf der Kuff), Erkelenz-Gerderath wird hiermit als Satzung beschlossen.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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