Beschlussvorlage - A 10/067/2004

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

 

Gemäß § 52 Abs. 1 S. 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 7 GO NW ist für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Hauptausschusses ein Schriftführer zu bestellen.

 

Es wird vorgeschlagen, als Schriftführer Stadtamtmann Hans W. Bongartz und als dessen Stellvertreter Stadtverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen für die Sitzungen des Hauptausschusses zu bestimmen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf

„Als Schriftführer für die Niederschriften über die Sitzungen des Hauptausschusses werden hiermit Stadtamtmann Hans W. Bongartz und als dessen Stellvertreter Stadtverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen bestellt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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