Beschlussvorlage - A 10/065/2004

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Nach dem Beschluss des Hauptausschusses vom 26.05.2004 wurden den Bezirksaus­schüssen die nach den Richtlinien errechneten Zuschüsse über den Umfang der Förderung von Vereinen im Jahre 2004 für ihren Zuständigkeitsbereich zur Verfügung gestellt.

 

Grundsätzlich entscheiden die Bezirksausschüsse in eigener Zuständigkeit, ob und in welcher Höhe diese Mittel den anerkannten Vereinen im Gebiet des Bezirksaus­schusses gewährt werden.

 

Entsprechende Beschlüsse der Bezirksausschüsse Gerderath, Granterath/Hetzerath für Hetzerath, Holzweiler/Immerath/Borschemich sowie Kückhoven und Lövenich liegen der Verwaltung bereits vor.

 

Die Bezirksausschüsse Erkelenz, Golkrath, Keyen­berg/Kuckum/Venrath und      Schwanenberg konnten eine Verteilung der Mittel an Vereine jedoch aus terminlichen Gründen nicht vornehmen.

 

Da auch eine Bildung der Bezirksausschüsse in diesem Jahr nicht vor Mitte Dezember möglich ist,  und somit ein Beschluss über die Einzelbeträge an Vereine durch diese Bezirksausschüsse rechtzeitig nicht erfolgen kann, wird vorgeschlagen, die Mittelver­teilung an Vereine für die o.g. Bezirksausschüsse in Höhe des Vorjahres vom Haupt­ausschuss zu beschließen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

`Die nach den Richtlinien errechneten Zuschüsse über den Umfang der Förderung von Vereinen konnten bisher von einigen Bezirksausschüssen im Jahre 2004 aus termin-lichen Gründen für ihren Zuständigkeitsbereich nicht vergeben werden und sollen nun den Vereinen in Höhe des Vorjahres gemäß der beigefügten Aufstellung ausgezahlt werden.A

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 14.312,10 Euro.

Die jährlichen Folgekosten betragen --- Euro

 

Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan der Haushaltsstelle 5.55560.71700/0 und 1.49000.78050/6 zur Verfügung.

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Anlagen

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