Beschlussvorlage - A 10/065/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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08.12.2004
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Tatbestand
Tatbestand:
Nach dem Beschluss des Hauptausschusses vom
26.05.2004 wurden den Bezirksausschüssen die nach den Richtlinien errechneten
Zuschüsse über den Umfang der Förderung von Vereinen im Jahre 2004 für ihren
Zuständigkeitsbereich zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich entscheiden die Bezirksausschüsse in
eigener Zuständigkeit, ob und in welcher Höhe diese Mittel den anerkannten
Vereinen im Gebiet des Bezirksausschusses gewährt werden.
Entsprechende Beschlüsse der Bezirksausschüsse
Gerderath, Granterath/Hetzerath für Hetzerath, Holzweiler/Immerath/Borschemich
sowie Kückhoven und Lövenich liegen der Verwaltung bereits vor.
Die Bezirksausschüsse Erkelenz, Golkrath, Keyenberg/Kuckum/Venrath
und Schwanenberg konnten eine
Verteilung der Mittel an Vereine jedoch aus terminlichen Gründen nicht
vornehmen.
Da auch eine Bildung der Bezirksausschüsse in diesem
Jahr nicht vor Mitte Dezember möglich ist,
und somit ein Beschluss über die Einzelbeträge an Vereine durch diese
Bezirksausschüsse rechtzeitig nicht erfolgen kann, wird vorgeschlagen, die
Mittelverteilung an Vereine für die o.g. Bezirksausschüsse in Höhe des
Vorjahres vom Hauptausschuss zu beschließen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
`Die nach den Richtlinien errechneten Zuschüsse über
den Umfang der Förderung von Vereinen konnten bisher von einigen
Bezirksausschüssen im Jahre 2004 aus termin-lichen Gründen für ihren
Zuständigkeitsbereich nicht vergeben werden und sollen nun den Vereinen in Höhe
des Vorjahres gemäß der beigefügten Aufstellung ausgezahlt werden.A
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83 kB
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