Beschlussvorlage - A 40/477/2024

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Der Verein Tennisclub Blau-Weiß 1912 Erkelenz e.V. hat beantragt, ihm zur Sanierung der mangelhaften Absturzsicherung der Tennisplätze einen Zuschuss zu gewähren.
Die vorhandene Fallsicherung, die die Höhendifferenz zwischen den einzelnen Plätzen abfängt, weist in der Stabilität Mängel auf, die das Verletzungsrisiko erhöhen und ein Sicherheitsrisiko darstellen. Als Betreiber der Tennisanlage besteht für den Tennisclub Blau-Weiß 1912 Erkelenz e.V. eine Verkehrssicherungspflicht, die durch die mangelhafte Absturzsicherung nicht vollständig gewährleistet werden kann. Eine frühzeitige Behebung der Mängel verhindert nicht nur Unfälle, sondern verringert auch potentielle Folgekosten.

 

Die Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich ausweislich der vorliegenden Kostenberechnung auf ca. 7.800,00 €.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Antrag des Tennisclub Blau-Weiß 1912 Erkelenz e.V. zu entsprechen und einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):

„Dem Tennisclub Blau-Weiß 1912 Erkelenz e.V. wird zur Sanierung der vorhandenen Absturzsicherung ein Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € gewährt. Die entsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.12.2025 nachzuweisen.“

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Finanz. Auswirkung

Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.000,00 €.

 

Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan 2024 unter dem Produktsachkonto 080200 531700 zur Verfügung.

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