Beschlussvorlage - A 20/671/2024

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg

rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen

rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg

rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven

rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg

rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg

rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz

rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt

rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant

rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht

rd.  0,27 %

Stadt Wegberg

rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten

rd.  0,02 %

zusammen

rd.   8,95 %

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

Die Gründe, die zur „Beteiligung der NEW AG über die ENNI an der Bad Laaspher-Energie GmbH

hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Bad Laaspher-Energie GmbH“ führen, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 24.09.2024 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Bad Laaspher-Energie GmbH entsprechend der beigefügten Anlage A wird zugestimmt.

2.

Die Vertreter der Stadt Erkelenz in der Kreiswerke Heinsberg GmbH und in der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, die Änderungen bei der nächsten Gesellschafterversammlung zu beschließen.“

 

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Finanz. Auswirkung

Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Der Beschlussentwurf hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder Klimafolgenanpassungen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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