Beschlussvorlage - A 20/670/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Netz GmbH an der Übach-Palenberg Netz GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.09.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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25.09.2024
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Tatbestand
Tatbestand:
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg | rd. 4,50 % |
Stadt Geilenkirchen | rd. 0,83 % |
Stadt Übach-Palenberg | rd. 0,76 % |
Stadt Hückelhoven | rd. 0,69 % |
Stadt Wassenberg | rd. 0,45 % |
Stadt Heinsberg | rd. 0,38 % |
Stadt Erkelenz | rd. 0,37 % |
Gemeinde Gangelt | rd. 0,32 % |
Gemeinde Selfkant | rd. 0,27 % |
Gemeinde Waldfeucht | rd. 0,27 % |
Stadt Wegberg | rd. 0,09 % |
Gemeinde Niederkrüchten | rd. 0,02 % |
zusammen | rd. 8,95 % |
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Die Gründe, die zur „Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Netz GmbH an der Übach-Palenberg Netz GmbH“ führen, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 24.09.2024 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1. | Der Gründung der Übach-Palenberg Netz GmbH gemäß beigefügtem Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage B) durch die NEW Netz GmbH mit der Regionetz GmbH wird zugestimmt.
Alternative 1: Für den Fall, dass die Anzeigen der an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligten Kommunen vollzählig der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegen, und nur auf Seiten der bei der Regionetz GmbH beteiligten Kommunen diese nicht vollständig vorliegen, darf die NEW Netz GmbH die Übach-Palenberg Netz GmbH als 100%ige Tochter der NEW Netz GmbH allein gründen. Sobald alle Anzeigen der an der Regionetz GmbH beteiligten Kommunen vollständig vorliegen und die Bestätigung der Kommunalaufsicht zur Beteiligung der Regionetz GmbH an der Übach-Palenberg Netz GmbH vorliegt, darf die NEW Netz GmbH zur Umsetzung einer gemeinsamen Gesellschaft der Regionetz GmbH in entsprechenden Umfang Geschäftsanteile an der Übach-Palenberg Netz GmbH veräußern.
Alternative 2: Für den Fall, dass die Anzeigen der an der Regionetz GmbH (mittelbar) beteiligten Kommunen vollzählig der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegen, und nur auf Seiten der an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligten Kommunen diese nicht vollständig vorliegen, wird die Regionetz GmbH die Übach-Palenberg Netz GmbH als 100%ige Tochter allein gründen. Die NEW Netz GmbH darf sich nach Vorliegen aller Anzeigen und der entsprechenden Bestätigung durch die Kommunalaufsicht an der Übach-Palenberg Netz GmbH nach den hier beschriebenen Voraussetzungen beteiligen und entsprechende Geschäftsanteile von der Regionetz GmbH erwerben.
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2. | Die Vertreter der Stadt Erkelenz in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, der Gründung sowie redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.“ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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594,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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195,4 kB
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