Beschlussvorlage - A 10/441/2024

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Nach § 4 der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Erkelenz ist die Stadt in neun Stadtbezirke eingeteilt. Der Stadtbezirk 09 umfasst dabei die Ortslagen „Holzweiler, Immerath und Immerath (neu) mit Lützerath.“ Die Umsiedlung bzw. die bergbauliche Inanspruchnahme von Immerath und Lützerath sind weitestgehend erfolgt. Aus diesem Grund entfällt nun in der Ortsbezeichnung Immerath und in den Straßennamen der Zusatz „-neu-“ bzw. „(neu)“. Hierzu hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 03.07.2024 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

In der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz sollen in der Auflistung der Orte des Stadtbezirks 09 daher die Ortslagen Immerath (neu) und Lützerath entfallen.

 

Durch diese Anpassung verändert sich die Zuordnung der Ortslagen zu den im § 12 der Hauptsatzung genannten Bezirksausschüssen nicht.

 

Mit der o. g. Anpassung der Hauptsatzung sollen gleichzeitig auch noch einige redaktionelle Anpassungen, die sich aufgrund organisatorischer Änderungen bzw. aufgrund gesetzlicher Änderungen ergeben haben, erfolgen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die als Anlage beigefügte 14. Änderungssatzung zur Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit beschlossen.“

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Finanz. Auswirkung

Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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