Beschlussvorlage - A 66/479/2024

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Für die vorbereitende Planung der städtischen Erschließung des Baugebietes sind umfangreiche Ingenieurleistungen durch den Abwasserbetrieb der Stadt Erkelenz zu erbringen. Die Bearbeitungskapazitäten des Tiefbauamtes sind ausgelastet. Daher sollen die Ingenieurleistungen an ein externes Ingenieurbüro vergeben werden.

 

Die Anschlusssituation an die vorhandene Kanalisation in der Nordtangente / Düsseldorfer Str.  ist schwierig, da die gesamten Abwässer im weiteren Verlauf des vorhandenen Kanalnetzes gepumpt werden müssen. Entsprechende Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser sind erforderlich. Gegebenenfalls ist eine Teilversickerung möglich. Die Niederschlagswasserrückhaltungen sollen im Sinne der Prinzipien der blau- / grünen Infrastruktur ausgebildet werden und eine Retention für Zeiten der Dürre beinhalten.

 

Nach Abschluss der Planung wird im Rahmen des Baubeschlusses das Planungsergebnis vorgestellt.

 

Gemäß § 4 Absatz 2 e) der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz sind Verträge ab einer Wertgrenze von 50.000,00 Euro brutto zustimmungspflichtig durch den Betriebsausschuss.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die erforderlichen Ingenieurleistungen zu vergeben.

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Finanz. Auswirkung

Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Integration von Planungselementen für die blau/grüne Infrastruktur.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Durchführung der Maßnahme sind für das Haushaltsjahr 2024 unter dem Investitionskonto A11020119 Mittel in ausreichender Höhe eingeplant. Es wird von einem Kostenrahmen für die Ingenieurleistungen für die Planung der Entwässerung von rd. 260.000 Euro ausgegangen.

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