Beschlussvorlage - A 20/663/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung der NEW Viersen GmbH mit Umfirmierung in die NEW Kreis Viersen GmbH sowie Einlage von Netzen in die Gesellschaft bei Beteiligung der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH an der Gesellschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.06.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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03.07.2024
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Tatbestand
Tatbestand:
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg | rd. 4,50 % |
Stadt Geilenkirchen | rd. 0,83 % |
Stadt Übach-Palenberg | rd. 0,76 % |
Stadt Hückelhoven | rd. 0,69 % |
Stadt Wassenberg | rd. 0,45 % |
Stadt Heinsberg | rd. 0,38 % |
Stadt Erkelenz | rd. 0,37 % |
Gemeinde Gangelt | rd. 0,32 % |
Gemeinde Selfkant | rd. 0,27 % |
Gemeinde Waldfeucht | rd. 0,27 % |
Stadt Wegberg | rd. 0,09 % |
Gemeinde Niederkrüchten | rd. 0,02 % |
zusammen | rd. 8,95 % |
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Die Gründe, die zur „Neuordnung der NEW Viersen GmbH mit Umfirmierung in die NEW Kreis Viersen GmbH sowie Einlage von Netzen in die Gesellschaft bei Beteiligung der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH an der Gesellschaft“ führen, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 16.05.2024 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1. | Dem Erwerb der Geschäftsanteile der NEW Viersen GmbH, die die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH an dieser hält, durch die NEW AG zu einem Kaufpreis in Höhe von 9.250.000 €, wird zugestimmt.
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2. | Der Umfirmierung der NEW Viersen GmbH zu NEW Kreis Viersen GmbH wird zugestimmt.
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3. | Der Einbringung der Geschäftsanteile an der Brüggen E-Netz GmbH & Co. KG und der Brüggen E-Netz Verwaltungs-GmbH in die NEW Kreis Viersen GmbH gegen Gewährung von Geschäftsanteilen an der NEW Kreis Viersen GmbH in Höhe des Nennbetrages an die NEW AG wird zugestimmt. Das Stammkapital der NEW Kreis Viersen GmbH erhöht sich damit entsprechend. Ein eventuell den Kapitalerhöhungsbetrag übersteigender Betrag wird in die Kapitalrücklage der NEW Kreis Viersen GmbH eingestellt.
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4. | Der Einbringung der Geschäftsanteile an der Stromnetzgesellschaft Schwalmtal GmbH & Co. KG und der Stromverwaltung Schwalmtal GmbH in die NEW Kreis Viersen GmbH gegen Gewährung von Geschäftsanteilen an der NEW Kreis Viersen GmbH in Höhe des Nennbetrages wird zugestimmt. Das Stammkapital der NEW Kreis Viersen GmbH erhöht sich unter Ausschluss des Bezugsrechts der Stadt Viersen damit entsprechend. Ein eventuell den Kapitalerhöhungsbetrag übersteigender Betrag wird in die Kapitalrücklage der NEW Kreis Viersen GmbH eingestellt.
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5. | Der Kapitalerhöhung der NEW Kreis Viersen GmbH mittels Einbringung von 50% der Anteile der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG und der Erdgasversorgung Schwalmtal Verwaltungs-GmbH durch die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH unter Ausschluss des Bezugsrechts der NEW AG und der Stadt Viersen wird zugestimmt. Ein eventuell den Kapitalerhöhungsbetrag übersteigender Betrag wird in die Kapitalrücklage der NEW Kreis Viersen GmbH eingestellt.
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6. | Der Einbringung eines Teils der Geschäftsanteile der NEW Kreis Viersen GmbH, die die NEW AG hält, in die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH und der damit verbundenen Kapitalerhöhung der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH wird zugestimmt.
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7. | Der Rat der Stadt Erkelenz stimmt zu, mit Beitritt der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH zur NEW Kreis Viersen GmbH, den Gesellschaftsvertrag der NEW Kreis Viersen GmbH in § 11 Absatz 1 Satz 4 wie folgt zu fassen: „Sieben Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Stadt Viersen und jeweils drei von der NEW AG und der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH entsandt.“ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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(wie Dokument)
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268,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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109,7 kB
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