Beschlussvorlage - A 66/478/2024

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Seit dem 01.07.2023 hat die Spie-SAG-GmbH die Unterhaltung sowie die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung in Erkelenz übernommen.

 

Mit der Unterzeichnung des Vertrages wurde auch ein mehrjähriges Sanierungskonzept für die Beleuchtung in Auftrag gegeben. Dieses beinhaltet unter anderem die Entflechtung des Beleuchtungsnetzes, die Erneuerung der Beleuchtung und die vollständige Umrüstung der Anlage auf LED-Technik.

 

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen (siehe Anlage) sollen nun auf Grundlage des o.g. Sanierungskonzeptes ausgeführt werden.

 

Nach aktueller Rechtslage (KAG NRW) besteht ein Beitragserhebungsverbot. Hierunter fallen alle straßenbauliche Maßnahmen, die nach dem 01.01.2024 durch das zuständige kommunale Gremium beschlossen worden sind bzw. werden. Dies gilt auch für den Austausch von vorhandenen Straßenbeleuchtungen. 

Aufgrund dieser Voraussetzung erstattet das Land NRW den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Anliegerbeiträge, die durch dieses Erhebungsverbot für straßenbauliche Maßnahmen nicht mehr erhoben werden können.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlagen erfolgt mit der Veranlagung gemäß den Vorschriften des KAG NRW auf Grundlage des Straßenbeleuchtungsvertrages.

Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“

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Finanz. Auswirkung

Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Durch die Umrüstung auf LED Leuchten wird der Energieverbrauch deutlich gesenkt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Beleuchtungsmaßnahmen sind die benötigten und in der Anlage aufgeführten Mittel auf den entsprechenden Investitionskonten für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant.

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Anlagen

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