Beschlussvorlage - A 66/477/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Kanalumlegung Alte Schule Holzweiler, Kanal- und Straßenbau Klosterstraße 41 bis Landstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbauamt / Städtischer Abwasserbetrieb
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
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Entscheidung
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26.06.2024
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Tatbestand
Tatbestand:
Der Mischwasserkanal im Platz vor der alten Schule Holzweiler ist abgängig. Eine Erneuerung in der Trasse des bestehenden Kanals ist aufgrund des alten Baumbestandes nicht zielführend. Dementsprechend wurde die Trasse im Rahmen der Vorplanung zur Umgestaltung des Platzbereiches in die Klosterstraße zwischen Landstraße und Haus 41 verschwenkt. Es werden zwei Haltungen und drei Schächte erforderlich. Der alte Kanal unter dem alten Baumbestand wird in Abstimmung mit dem Grünflächenamt verdämmt. Die weiterführende Kanalhaltung in Richtung Niederstraße bleibt als Vorflut für die alte Schule und die angrenzenden Gebäude erhalten und wird später nach Abschluss der Arbeiten im Platzbereich im Inlinerverfahren repariert bzw. saniert.
Der vorhandene Straßenzustand der Verkehrsflächen der Klosterstraße im betroffenen Bereich ist abgängig und erneuerungsbedürftig. Die Straßenbeleuchtung ist auf aktuellem Stand. Der künftige Straßenausbau soll im Trennprinzip in Asphaltbauweise von Fahrbahn mit einseitigem Gehweg in Pflaster erfolgen.
Ein Teilbereich der Nebenanlagen entlang der Landstraße (Bushaltestelle und taktile Elemente) sind zur Förderung angemeldet.
Das Vorhaben wird flankierend zur Umbaumaßnahme Vorplatz alte Schule, betreut von Baubetriebs- und Grünflächenamt, durchgeführt.
Der Ausbauvorschlag ist mit der zuständigen Verkehrsordnungsbehörde im Haus abgestimmt.
Finanz. Auswirkung
Klima-Check:
Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Ja ☐ | Nein ☒ |
Sicherstellung der Vorflut im Kanalnetz
Ja ☒ | Nein ☐ |
Schutz des Altbaumbestandes bei der Kanalerneuerung
Finanzielle Auswirkungen:
Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant:
Straßenbau: 86.000 Euro Auftragssachkonto E12018009
Kanalbau: 50.000 Euro Auftragssachkonto A11020815
