Beschlussvorlage - A 20/652/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Smart City GmbH an der Hub2Go GmbHhier: Verkauf der Anteile der Hub2Go GmbH an die Aequitas AG und damit Aufgabe der Hub2Go GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
18.04.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Erkelenz
|
Entscheidung
|
|
|
24.04.2024
|
Tatbestand
Tatbestand:
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg | rd. 4,50 % |
Stadt Geilenkirchen | rd. 0,83 % |
Stadt Übach-Palenberg | rd. 0,76 % |
Stadt Hückelhoven | rd. 0,69 % |
Stadt Wassenberg | rd. 0,45 % |
Stadt Heinsberg | rd. 0,38 % |
Stadt Erkelenz | rd. 0,37 % |
Gemeinde Gangelt | rd. 0,32 % |
Gemeinde Selfkant | rd. 0,27 % |
Gemeinde Waldfeucht | rd. 0,27 % |
Stadt Wegberg | rd. 0,09 % |
Gemeinde Niederkrüchten | rd. 0,02 % |
zusammen | rd. 8,95 % |
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Die Gründe, die zum „Verkauf der Anteile der Hub2Go GmbH an die Aequitas AG und damit Aufgabe der Hub2Go GmbH“ führen, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 07.05.2024 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1. | Dem Verkauf der Anteile an der Hub2Go GmbH an die Aequitas AG und damit der Aufgabe der Beteiligung an der Hub2Go GmbH wird zugestimmt.
|
2. | Die Vertreter der Stadt Erkelenz in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, dem Verkauf zuzustimmen.“
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
573 kB
|
