Beschlussvorlage - A 60/143/2024

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Herstellung der Außenanlage Alte Schule Holzweiler sollte bereits im Jahr 2023 erfolgen. In diesem Zusammenhang wurde in der Sitzung am 14.09.2022 der Grundsatzbeschluss gefasst, einen Antrag zur Förderung im Rahmen der Förderkulisse NRW-Programm Ländlicher Raum bzw. entsprechender Nachfolgeprogramme zu stellen. Im Falle einer Förderzusage sollte die Maßnahme in 2023 beginnen und 2024 fertiggestellt werden. Ein entsprechender Entwurf des Planungsbüros Hermanns wurde dem Ausschuss bereits vorgestellt.

 

Bedingt durch die ausgebliebene Förderzusage war ein Umdenken erforderlich, sodass zunächst eruiert werden musste, wie die Maßnahme durch Kosteneinsparungen aus eigenen Haushaltmitteln finanziert werden könnte. Im Zuge der inzwischen begonnenen Umbauarbeiten am Markt könnte das vorhandene Klinkerpflaster entsprechend gesichert und in Holzweiler erneut verbaut werden. Eine Bemusterungsfläche wurde bereits in der Örtlichkeit hergestellt.

 

Ferner konnten zumindest für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Landstraße“ Fördermittel akquiriert werden.

 

Herr Hermanns vom Planungsbüro Hermanns hat auf Grundlage der geänderten Voraussetzungen eine Anpassung seines Entwurfes vorgenommen. Diese wird Herr Hermanns in der Sitzung anhand einer Präsentation vorstellen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Verwaltung wird beauftragt, das Außengelände der Alten Schule Holzweiler entsprechend des geänderten Planentwurfs des Planungsbüros Hermanns herzustellen.“

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Finanz. Auswirkung

Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Mit der Wiederverwendung des Klinkerpflasters vom Markt wird ein nachhaltiger Ansatz verfolgt. Die Wiederverwendung von Baustoffen senkt den natürlichen Ressourcenverbrauch und zugleich die Umweltbelastung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt für das Jahr 2024 wurden Mittel in Höhe von 480.000 € (Investitionsmaßnahmen S15020204 und S15020207) für die Realisierung der Maßnahme eingeplant.

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