Beschlussvorlage - 0/51/338/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Pfadfinder Erkelenz e.V. vom 28.01.2024: Hilfsmittel zur Förderung der freien Jugendhilfe gemäß Ziffer V.6 der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
13.03.2024
|
Tatbestand
Tatbestand:
Der „Pfadfinder Erkelenz e.V.“ stellt mit Datum vom 28.01.2024 einen Antrag auf einen Zuschuss für die Anschaffung eines Solargenerators mit Zubehör. Der Solargenerator wird u. a. dafür benötigt, damit in Ausflugssituationen ohne Stromversorgung die vorhandene Kühlbox, in der u.a. Medikamente für Teilnehmende lagern, betrieben werden kann. Die Kosten auf Grundlage des günstigsten vorliegenden Angebotes der Firma UGREEN betragen 959,99 Euro.
Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz werden Zuschüsse u.a. für die notwendige Anschaffung von technischen Geräten gewährt (Punkt V.6.1). Nach Punkt V.6.2 b) der o.g. Förderrichtlinien werden für vermögenswirksame Beschaffungen bis zu 50 % der Kosten, höchstens aber 1.500,00 € gewährt. Als vermögenswirksame Anschaffungen gelten einzelne Gegenstände ab 800,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (bis 2017 = 410,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer). Die Verwaltung schlägt für vorliegende vermögenswirksame Beschaffung einen Zuschuss von 50 % der Kosten i.H.v. 480,00 Euro vor.
Für vermögenswirksame Beschaffungen gilt mindestens eine Zweckbindungszeit von 5 Jahren. Innerhalb des Zweckbindungszeitraumes wird für denselben Zweck kein neuer Zuschuss bewilligt.
