Beschlussvorlage - A 20/641/2024

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg

rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen

rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg

rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven

rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg

rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg

rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz

rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt

rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant

rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht

rd.  0,27 %

Stadt Wegberg

rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten

rd.  0,02 %

zusammen

rd.   8,95 %

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen. Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

Die Gründe, die zur „Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Smart City an der Stadtentfalter GmbH, der Stadtentfalter Holding GmbH, der Stadtentfalter Erkrath GmbH und der Stadtentfalter Quartiere GmbH“ führen, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 12.03.2024 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.

 

Die ursprüngliche Beschlussfassung im Rat erfolgte am 01.02.2023.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Die Beteiligung der NEW Smart City GmbH an der Stadtentfalter Holding GmbH durch die Übernahme eines Geschäftsanteils mit einem Nennbetrag in Höhe von 25.000 € (entspricht 50 %) zu einem Kaufpreis von 25.000 € wird nicht eingegangen.

 

2. Die Stadtentfalter GmbH wird nicht in die Stadtentfalter Seestadt mg+ umbenannt und wird nicht in die Stadtentfalter Holding GmbH eingebracht. Damit einhergehend entfallen auch die Beteiligungen an der Stadtentfalter Erkrath GmbH als Tochtergesellschaft der Stadtentfalter Holding GmbH und die Stadtentfalter Quartiere GmbH als Tochtergesellschaft der Stadtentfalter Holding GmbH.

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Finanz. Auswirkung

Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Der Beschlussentwurf hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder Klimafolgenanpassungen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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