Beschlussvorlage - A 20/633/2023

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Auf die Sachverhaltsdarstellung in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW vom 27. September 2023 wird verwiesen.

Die Dringlichkeitsentscheidung wird dem Rat der Stadt Erkelenz gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW zur Genehmigung vorgelegt.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die nachfolgend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom 27.September 2023 gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW wird hiermit genehmigt:

„1.

Den erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen von 232.000,00 € bei der Maßnahme „S13010022 - Umgestaltung Grünring Westpromenade“ wird zugestimmt.

 

2.

Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Maßnahme „S11030001 - Ausbau Breitbandinfrastruktur Stadtgebiet Erkelenz“.

 

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Finanz. Auswirkung

Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

Eine unmittelbare Auswirkung auf den Klimaschutz oder die Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage.

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Anlagen

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