Beschlussvorlage - A 20/632/2023

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg  rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen  rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg  rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven  rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg  rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg  rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz   rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt  rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant  rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht  rd.  0,27 %

Stadt Wegberg   rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten rd.  0,02 %

zusammen             rd.   8,95 %

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen. Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

Die Gründe, die zur „Anwachsung der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG auf die NEW Re GmbH“ führen, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 21.11.2023 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der Anwachsung der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG auf die NEW Re GmbH und damit der Auflösung der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG wird zugestimmt.“

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Finanz. Auswirkung

Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Der Beschlussentwurf hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder Klimafolgenanpassungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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