Beschlussvorlage - A 11/063/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Gleichstellungsplan 2024 - 2028
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 11 - Personalamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.12.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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13.12.2023
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Tatbestand
Tatbestand:
Gemäß § 5 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes NW (LGG NRW) hat jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten einen Gleichstellungsplan zu erstellen.
Ziel des Gleichstellungsplans ist, das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot von Frauen und Männern in Bezug auf die Beschäftigten der Stadt Erkelenz zu verwirklichen. Der Gleichstellungsplan ist eine elementare Maßnahme zur Frauenförderung sowie wesentliches Element der Personalplanung und -entwicklung.
Der Gleichstellungsplan 2024 – 2028 wurde dem Personalausschuss in der Sitzung am 22.11.2023 vorgestellt. Nach § 5 Abs. 4 LGG NRW ist der Gleichstellungsplan in den Gemeinden und Gemeindeverbänden durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft zu beschließen. Eine Ausfertigung des Gleichstellungsplans der Stadt Erkelenz für die Jahre 2024 – 2028 ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Die Zustimmung des Personalrates wurde beantragt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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