Beschlussvorlage - 0/51/324/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Messdiener Erkelenz Pfarrei Christkönig vom 07.11.2023: Hilfsmittel zur Förderung der freien Jugendhilfe gemäß Ziffer V.6 der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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04.12.2023
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Messdiener Erkelenz stellen mit Datum 07.11.2023 einen Antrag auf einen Zuschuss für die Anschaffung eines Subwoofers mit Zubehör sowie ein kleines Mischpult mit einer kleinen passenden Anlage dazu. Die technische Ausstattung wird für Gruppenstunden und Nachwuchsarbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt und ist eine Erweiterung zu der Lichtanlage, die vor vier Jahren beantragt und seitens der Stadt Erkelenz bezuschusst worden ist (02.12.2019). Die Jugendarbeit kann dadurch zeitgemäßer und positiver wahrgenommen werden. Die Kosten mit dem günstigsten und priorisierten Angebot der Firma Thomann belaufen sich auf 2.164,00 Euro.
Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz werden Zuschüsse u.a. für die notwendige Anschaffung von technischen Geräten gewährt (Punkt V.6.1). Nach Punkt V.6.2 b) der o.g. Förderrichtlinien werden für vermögenswirksame Beschaffungen bis zu 50 % der Kosten, höchstens aber 1.500,00 € gewährt. Als vermögenswirksame Anschaffungen gelten einzelne Gegenstände ab 800,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (bis 2017 = 410,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer). Die Verwaltung schlägt für vorliegende vermögenswirksame Beschaffung einen Zuschuss von 50 % der Kosten i.H.v. 1.082,00 Euro vor.
Für vermögenswirksame Beschaffungen gilt mindestens eine Zweckbindungszeit von 5 Jahren. Innerhalb des Zweckbindungszeitraumes wird für denselben Zweck kein neuer Zuschuss bewilligt.
